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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1998 - 10 B 2939/97   

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https://dejure.org/1998,15297
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1998 - 10 B 2939/97 (https://dejure.org/1998,15297)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.1998 - 10 B 2939/97 (https://dejure.org/1998,15297)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 10 B 2939/97 (https://dejure.org/1998,15297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Drittanfechtung; Keine aufschiebende Wirkung; Gebot der Rücksichtnahme; Gerüche; Zumutbarkeit; VDI-Richtlinie; Emissionen; Tierhaltung

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 7 B 2984/97

    Die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen Baugenehmigungen ist

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1998 - 10 B 2939/97
    § 212a BauGB erfaßt auch Widersprüche und Anfechtungsklagen Dritter, die vor seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1998 gegen Baugenehmigungen oder andere bauaufsichtliche Zulassungen eines Vorhabens eingelegt worden sind (wie OVG NW, Beschluß vom 23. Januar 1998 - 7 B 2984/97 ).
  • VG Arnsberg, 04.03.2021 - 4 L 911/20

    Bad Berleburg im Rechtsstreit um die Windenergieanlagen in Arfeld im

    vgl. für Baugenehmigungen zum seinerzeit eingeführten § 212a BauGB: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 5. Februar 1998 - 10 B 2939/97 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 10 B 259/09

    Zumutbarkeit der Erweiterung eines Schweinemaststalles für einen Nachbarn im

    Eine Beurteilung nach der VDI-Richtlinie 3471, wie sie für den im Jahr 1997 zunächst errichteten Schweinemaststall mit 352 Mastplätzen durchgeführt wurde, vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Februar 1998 - 10 B 2939/97 - im Verfahren gleichen Rubrums, würde bei der hier zur Genehmigung gestellten Erweiterung der Stallanlage auf 852 Mastplätze (entsprechend ca. 110 Großvieheinheiten) auch bei einer Bewertung des Stalls mit der Maximalzahl von 100 Punkten (vgl. Nr. 3.2.1 der VDI-Richtlinie 3471) nach Nr. 3.2.3.1 und Bild 21 der Richtlinie zur Erforderlichkeit eines Mindestabstandes gegenüber Wohngebieten von ca. 240 m führen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2000 - 10a D 8/00

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 19. Juni 1996 - 22 B 95.4078 -, Gew- Arch 1996, 437 f.; OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 10 B 2939/97 -, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 7 A 258/96 -, Urteil vom 27. August 1999 - 10 A 1329/97 - zur Bedeutung der GIRL, Nds. OVG, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7648/95 -, BRS 59 Nr. 83.
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